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Deutsches Finanzamt bestraft Familienunternehmen durch unverständliche Regeln

Das Finanzamt verschärft seine Auflagen und gefährdet damit deutsche Familienunternehmen

Angriff auf die Basis der deutschen Wirtschaft

Bild Steuern
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In einem Familienunternehmen gibt es keine 40 Stunden Woche! Das Unternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass die Familie im Unternehmen engagiert ist und durchaus auch am Wochenende oder nach Feierabend an Problemen arbeitet. 

Das deutsche Finanzamt erreicht mit einer ständigen Verschärfung seiner Regeln eine Einschränkung dieser Familientätigkeit im Unternehmen. Unserer Meinung nach gefährdet es damit die Basis einer starken deutschen Wirtschaft, die sich auf mittelständische Familienunternehmen aufbaut. Schadet sich das Finanzamt nicht selber mit diesen Regeln? 

Ein Beispiel für unnütze Regeln sind strenge Auflagen für Arbeitsverhältnisse mit Familienangehörigen. Denn auch wenn die Tätigkeit eindeutig ist und eine Vergütung für diese gerechtfertigt stellt das Finanzamt das Arbeitsverhältnis infrage. 

Beispiel eines kleinen Einzelunternehmens

Ein kleines Dienstleistungsunternehmen vom Unternehmer geführt mit ungefähr 10 Angestellten wurde vom Finanzamt über die letzten 3 Jahre geprüft. Im Unternehmen waren neben den Festangestellten zwei Familienangehörige in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Der Tätigkeitsbereich bezog sich hierbei auf die kaufmännische Verwaltung und Aufbau einer Onlinepräzens mit Ziel eines verstärkten Onlinemarketings. 

Der Aufgabenbereich der Familienangehörigen war klar abgegrenzt und wurde von keinem Steuerexperten als auffällig angesehen. Der Arbeitsaufwand in diesen geringfügigen Arbeitsverhältnissen ging durchaus auch über die gezahlte Vergütung hinaus, da es einer Entlastung des Unternehmers diente. 

Die Finanzamtsprüfung ergab, dass die geringfügigen Arbeitsverhältnisse nicht anerkannt werden und alle Gehaltszahlungen als Gewinnerhöhung gewertet werden. Das führt in diesem Unternehmen zu einer steuerlichen Nachzahlung von 10.000 €. Für ein Unternehmen in dieser Größe kann eine solche Sonderbelastung zu einer Existenzbedrohung werden. 

Ein Frage, die für uns offen bleibt:

Ist es das Ziel der deutschen Finanzbehörden (des deutschen Staats) ein kleines Unternehmen derartig zu schwächen?




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